Berlin verlangt einen Aufschub von der EU-Kommission

Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland nimmt anscheinend an Fahrt auf. Wie aus informierten Kreisen bekannt wurde, will die Bundesregierung einen Aufschub für das Verfahren erzielen. Das Bundesgesundheitsministerium soll dafür eine Stellungsnahme verfassen.

Berlin begründete es damit, dass sich bereits ein laufendes Verfahren des Saarländischen Verwaltungsgerichts an den Europäische Gerichtshof in den meisten Punkten überschneiden. Die Deutschen wünschen sich Aufklärung über das hier geltende Fremdbesitzverbot, ob es mit dem europäischem Recht vereinbar sei. Daher biete es sich an, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshof auszusetzen.

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