Gesetzesentwurf zur Pflegeversicherung sorgt erneut für Streit in der Koalition
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt von der SPD sorgte in der großen Koalition wieder für Streit. Diesmal war der Anlass der von ihr vorgelegte 260-seitige Gesetzentwurf zur Pflegereform. Zwei Themen gaben Grund zum streiten: Zum einen die vorgesehene Einführung eines zehntägigen bezahlten Sonderurlaubs für Angehörige, zum anderen geplante Eingriffe in die private Pflegeversicherung. Beide Punkte werden von den Koalitionspartnern in CDU und CSU abgelehnt.
Die CDU stellte schon im Vorfeld klar, dass sie bei einem plötzlich eintretenden Pflegefall höchstens einem mehrtätigen unbezahlten Sonderurlaub zustimmen würde, da Berechnungen ihrer Experten zufolge Schmidts Pläne die deutsche Wirtschaft jährlich mit 750 Millionen Euro belasten würde. Ihre Fachleute jedoch kommen zu einem völlig anderen Ergebnis, dass von maximal 100 Millionen Euro ausgeht. Demzufolge wirft Ulla Schmidt dem Koalitionspartner gezielte Falschberechnung vor.
Die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist aber noch viel umstrittener.
Schmidt wirft der Union vor Regelungen zu verhindern, die gewährleisten, dass die Beiträge bezahlbar sind und eine Mitnahme der Alterrückstellungen der privaten Pflegeversicherung zulassen, wie bereits bei der Gesundheitsreform vereinbart. Die Entscheidung wird dann wohl das Verfassungsgericht fällen müssen. Daran zweifelt der Verband der privaten Pflegeversicherung nicht.
Der Gesetzentwurf soll Ende Oktober, laut dem im Juni abgesprochenen Terminplan der Koalition, Bundeskabinett abgesegnet werden, im November in den Bundestag und im Dezember in die Länderkammer eingebracht werden.