Pro Generika fordert Nachbesserung des Gesundheitsreformgesetzes

Nachdem am 1. April das Gesundheitsreformgesetz in Kraft trat, verlangt nun der Branchenverband Pro Generika, dieses nachzubessern. Dabei fordert der Pro Generika-Geschäftsführer Hermann Hofmann, dass ein rechtlicher Rahmen dafür zu schaffen sei, wenn die Arzneimittelversorgung über dezentrale Verhandlungslösungen wie etwa die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern gemäß § 130 a Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt werden soll.

Zwar sei die Entscheidung des Bundeskartellamtes, dass gesetzliche Krankenkassen nach dem Vergaberecht ihre Lieferaufträge grundsätzlich ausschreiben und somit als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind, begrüßenswert. Aber nach Meinung von Pro Generika, bleiben solche Entscheidungen nur eine Ausnahme. Vielmehr möchte der Verband erreichen, dass das Kartell- und Wettbewerbsrecht auch für die Krankenkassen gelten müsse. Auch der Bundesrat habe dies in seinen Änderungsanträgen verlangt.

Der im Gesetzgebungsverfahren gestellte Änderungsantrag wurde aber nicht berücksichtigt. Stattdessen beschränkte sich die Koalition darauf, drei einzelne Paragraphen des Wettbewerbsrechts einzufügen. Dies sei eine Anmaßung, da sie jetzt Ämter und Behörden bitten müssen, sich um die Erfüllung der Aufgaben zu bemühen, die Bundesregierung und Bundestag unbedingt hätten erledigen sollen, so Hoffmann.

Einen Kommentar schreiben