Hausarzttarif wird nicht flächendeckend angeboten
Zahlreiche gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) lehnen es offenbar ab, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz vollends umzusetzen. Nach Aussagen des Bundesgesundheitsministeriums häufen sich Hinweise, dass man vor allem den so genannten Hausarzttarif noch immer nicht bundesweit anbietet. Nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, das seit dem 1. April in Kraft ist, sind die Kassen aber dazu verpflichtet, diesen anzubieten.
Die betreffenden Kassen wurden vom Ministerium aufgefordert, ihren Mitgliedern einen günstigeren Tarif anzubieten. Versicherten denen ein solches Angebot verweigert wird, gibt das Ministerium den Rat, in ihrer Krankenkasse „Zoff zu machen“ und dabei mit einem möglichen Kassenwechsel zu drohen.