Erhöhung des Mengenabsatzes durch Rabattverträge

Schon jetzt ist ein Absatzanstieg für Pharmaunternehmen, welche mit den Krankenkassen Rabattverträge abgeschlossen haben, spürbar. Dies meldete IMS HEALTH (Pharma–Statistik-Dienstleister). Besonderst die Verträge der AOK, die mit einer Ausschreibung für 43 Arzneimittelwirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen in die Offensive gegangen war, standen im Blickpunkt erster Auswirkungen. Denn die AOK schloss mit bis zu drei für jeden Wirkstoff und insgesamt elf Anbietern, Rabatverträge ab.

Erste Untersuchungen von IMS auf Grundlage von Wochendaten der Apothekeneinkäufe beim Großhandel zeigten, eine deutliche Absatzsteigerung von einigen beteiligten Herstellern. Wie IMS meldet, ist bei rabattierten Präparate ein beachtlicher Anstieg der Marktanteile zu verzeichnen. Dieser Zuwachs sei bereits in der ersten Aprilwoche und somit in der ersten “Geltungswoche” des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV- WSG), deutlich geworden.

Die Rabattverträge der Ortskrankenkassen sind aus Sicht des Bundeskartellamtes “wettbewerbsrechtlich bedenklich”. Am Anfang werden dadurch Kosten eingespart, mittelfristig wird es unter den Herstellern zu einer Marktbereinigung kommen und langfristig die Preise nach oben treiben. Der Behörde seien jedoch die Hände gebunden: Nach § 69 des Sozialgesetzbuches (SGB) V ,ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in diesem Fall nicht gültig. Auch Europäisches Recht hat hier keine Gültigkeit, da Krankenkassen derzeit nicht als Unternehmen gelten, erklärten die Beamten des Kartellamtes ihre Untätigkeit.

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