Generikaverband reicht Beschwerde ein

Nach Auffassung des Deutschen Generikaverbandes verstößt die Vorgehensweise der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) bei Ausschreibung oder Abschluss von Rabattverträgen, gegen jegliche Grundsätze des Vergaberechtes. Weshalb der Verband nun eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt und der Kommission der Europäischen Union (EU) einlegt. Im Grundsatz ist die Auffassung des Verbandes zu derartigen Vereinbarungen positiv: Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Herstellern können einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung leisten. Um den Wettbewerb und die Wirtschaftlichkeit zu sichern, setzt dies allerdings voraus, Regeln einzuhalten.

Nach Ansicht von Pro Generika, legt der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), zum Teil Preisgrenzen unterhalb der Einstandskosten der Unternehmen zu Grunde. Die Techniker Krankasse führe willkürliche Kriterien zur Auswahl von Vertragspartner in ihren Ausschreibungen ein, für die es keine sachliche Grundlage gebe. Spitzenreiter ist die Barmer Ersatzkasse, sie soll ohne Ausschreibungen Rabattverträge mit zwei Generikaherstellern vereinbart haben, die gemeinsam bereits einen Marktanteil von etwa 40 Prozent hätten. Pro Generika erinnerte daran, dass bereits die Ausschreibungspraxis der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) vom Bundeskartellamt  “als wettbewerbsrechtlich bedenklich”  eingestuft wurden.

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