GKV sparte im letzten Jahr mit Generika
Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mussten im vergangenen Jahr, rund 27,01 Euro für patentfreie Erstanbieterprodukte bezahlen. Für ein Generikum dagegen nur 20,46 Euro. Dies führte bei der GKV zu einer Ersparnis von 6,55 Euro, je verschriebenes Arzneimittel. Allein im Jahr 2006 wurden insgesamt 341 Millionen Generika verordnet. Was insgesamt zu einer Entlastung des deutschen Gesundheitssystems, in Höhe von 2,23 Milliarden Euro führte.
Generika kommen immer dann auf den Markt, wenn der Patentschutz für ein Arzneimittel ausgelaufen ist. Pharmazeutische Unternehmen lassen sich den neu entwickelten Wirkstoff patentieren. Damit haben die Unternehmen das alleinige Recht, den Arzneimittelwirkstoff herzustellen und zu verkaufen. Ein Patentschutz ist maximal 25 Jahre gültig. Nach Abzug des Entwicklungszeitraumes, haben die Arzneimittelhersteller noch acht bis zwölf Jahre Zeit, ihre entstandenen Kosten wieder auszugleichen. Danach können auch andere Unternehmen Arzneimittel mit diesem Wirkstoff herstellen und unter einem anderen Namen vermarkten. Die Originalhersteller müssen sich dann dem Wettbewerb mit den Nachahmerpräparaten (Generika) stellen.
Der intensive Wettbewerb im Generikamarkt, führte 2006 dazu, dass die Preise der Nachahmerpräparate durch die Hersteller um insgesamt 650 Millionen Euro gesenkt wurden. Das entlastete die GKV, deren Arzneimittelausgaben im vergangenen Jahr mit 1,3 Prozent wieder geringer als die Inflationsrate (1,8 Prozent) stiegen, so die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Wären Generika in jedem Fall verordnet worden, in dem dies medizinisch möglich war, hätten die Arzneimittelausgaben sogar sinken können. Nach Angaben von Pro Generika betrug dieses zusätzliche Volumen 629 Millionen Euro.