Gesundheitsversorgung: Keine Zuständigkeit für EU

Nach dem sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer gegen den Versuch der Europäischen Union (EU) geäußert haben, dass nationale Kompetenzen der Gesundheitsversorgung abgebaut und nach Brüssel verlagert werden sollen, lehnten jetzt auch die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Bundesärztekammer (BÄK), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Vorstoß der EU ab.

Es sei nämlich völlig ausreichend, Fragen zum Informationszugang für Ärzte und Patienten oder zur Patientenmobilität im Rahmen geltenden EU-Rechts zu regeln, so die Meinung der Verbände. Dabei muss die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme, Aufgabe der jeweiligen Staaten bleiben. Eine den Mitgliedstaaten übergestülpte Einheitsregelung würde sogar bestehende Versorgungsstrukturen gefährden, so KBV-Vorstand Ulrich Weigelt.

Die geringe Mobilität von Patienten und Leistungserbringern innerhalb der Staatengemeinschaft, spreche gegen eine umfassende rechtsverbindliche EU-Regelung. Die DKG verwies in ihrer Stellungnahme sogar darauf, dass die Union freiwillige kooperative Strukturen über die Grenzen hinweg fördern und nicht so sehr auf Paragrafen und Vorschriften setzen sollte.

Entgegen den Plänen der EU gibt es nach Meinung der Verbände auch in diesem Zusammenhang auf das Haftungsrecht oder die Qualitätssicherung und -kontrolle keinen Regelungsbedarf. Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen existierten ausreichend Vorschriften, um z.B. die Rechte der Patienten zu garantieren.

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