Für arme Selbständige sinken Krankenversicherungsbeiträge

Geringverdienende Selbständige, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, werden erheblich durch die Gesundheitsreform entlastet. Das berichtet der Bundesverband der Selbständigen (BDS). Schlechtverdienende Selbständige werden im Monat um bis zu 100 Euro im Monat entlastet, da ab dem 1. April das fiktive Mindesteinkommen, das zur Berechnung der GKV-Beiträge von Selbständigen herangezogen wird, von 1837,50 auf 1225 Euro sinkt. Vorher mussten sie mindestens für ein angenommenes Einkommen von 1837,50 Euro Krankenversicherungsbeiträge zahlen, selbst wenn sie weniger verdienten.

BDS-Präsidentin Dorothea Störr-Ritter begrüßt diese Entwicklung. Somit werde eine „absurde Benachteiligung“ aus der Welt geschafft. Rund 40 Prozent aller Selbständigen sind Mitglied einer GKV-Kasse und etwa 300.000 bis 400.000 von ihnen dürften von der Neuregelung profitieren. Das erklärte die Verbandschefin.

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