“Doc Morris” kann Preise selber bestimmen

Nun kann der niederländische Versandhändler „Doc Morris“ die Preise für seine Medikamente unabhängig von der deutschen Arzneimittelpreisverordnung festlegen. Ein Apotheker aus Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) hatte nach Angaben eines Sprechers des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, gegen die Vorgehensweise des Versandhandels geklagt. Der Pharmazeut zog die Klage jedoch zurück.

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